Dieses Reglement regelt die Verwaltung, Verteilung und Kontrolle der im Rahmen der Spendenaktion vom 10. Dezember 2025 von «Bündner helfen Bündnern» in Kooperation mit Radio Grischa, TV Südostschweiz, «Die Südostschweiz», dem «Tagblatt» sowie den Somedia-Printmedien gesammelten Spenden zur Unterstützung der vom Bergsturz betroffenen Bevölkerung von Brienz/Brinzauls. Das Reglement gilt für alle eingegangenen Spenden- und Unterstützungsgesuche, unabhängig von Form und Betrag.
1. Zweck und Geltungsbereich
Dieses Reglement legt die Kriterien, Verfahren und Zuständigkeiten für die Gewährung von Unterstützungsleistungen aus den gesammelten Spenden fest. Es soll eine faire, nachvollziehbare und zweckgebundene Verwendung der Mittel sicherstellen.
2. Spendenkommission
2.1 Zusammensetzung
Die Kommissionsmitglieder führen ihre Aufgaben ehrenamtlich aus. Bei Abwesenheit oder Ausfall eines Mitglieds kann der Vorstand eine Stellvertretung ernennen.
2.2 Aufgaben
Die Spendenkommission ist verantwortlich für:
Entgegennahme und Bearbeitung von Unterstützungsgesuchen
Prüfung der Gesuche nach den Kriterien dieses Reglements
Erarbeitung von Empfehlungen zur Bewilligung oder Ablehnung gegenüber dem Vorstand
Kontrolle der zweckgerechten Verwendung der Spendenmittel
Dokumentation aller Transaktionen und Entscheidungen
3. Gesuchverfahren
3.1 Antragsfristen
Die Gesuche müssen bis spätestens 15. Januar 2026 schriftlich eingereicht werden. Spätere Gesuche werden nur in begründeten Ausnahmefällen behandelt und soweit finanzielle Mittel noch zur Verfügung stehen.
Gesuche werden in der Regel innert 14 Tagen von der Spendenkommission geprüft und mit einer Empfehlung dem Vorstand vorgelegt. Aufgrund der aktuell hohen Anzahl an Gesuchen kann sich die Bearbeitung verzögern.
4. Verteilungskriterien
4.1 Anspruchsberechtigung
Berechtigt zur Unterstützung sind Personen, die:
in Brienz/Brinzauls wohnhaft sind oder dort Liegenschaften besitzen
durch den Bergsturz unmittelbar geschädigt wurden
in Schweizer Franken messbare, belegbare Schäden erlitten haben
sich selbst nicht angemessen helfen können
4.2 Schadensarten
Unterstützung kann für folgende Schadensarten gewährt werden:
Totalschaden an Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden
Teilschaden an Liegenschaften
ungedeckte Schäden (nicht durch Versicherung gedeckte Kosten)
Evakuierungsfolgekosten und notwendige Unterkunftskosten
Härtefälle mit besonders schwierigen finanziellen Verhältnissen
4.3 Prioritätensetzung
Bei der Bewertung berücksichtigt die Spendenkommission insbesondere:
Ausmass des Schadens und die finanzielle Notlage
zeitliche Dringlichkeit der Unterstützung
Gesamtbudget und Anzahl der Gesuche
Die Unterstützung aus Spendengeldern ist subsidiär. Sie können nur dann ausbezahlt werden, wenn für die geltend gemachte Not keine Entschädigung von Dritten, wie bspw. von Versicherungen und/oder vom Staat erhältlich gemacht werden können.
4.4 Verwendung der Spendengelder und Bemessung der Leistungen
Die im Rahmen der Spendenaktion vom 10.12.2025 von «Bündner helfen Bündnern» in Kooperation mit Radio Grischa, TV Südostschweiz, «Die Südostschweiz», dem «Tagblatt» sowie den Somedia-Printmedien gesammelten Spenden werden zur Unterstützung der von Bergsturz betroffenen Bevölkerung von Brienz/Brinzauls verwendet. Die Unterstützungsleistungen dienen der Linderung finanzieller Mehrbelastungen infolge des Ereignisses und werden auf entsprechende Massnahmen hin ausgerichtet. Die Höhe der Unterstützung bemisst sich nach der Grösse des Haushalts, nach besonderen Belastungen sowie nach dem Vorliegen eines Härtefalls. Die Leistungen erfolgen freiwillig und begründen keinen Rechtsanspruch.
Die Unterstützungsleistungen werden nachfolgendem Schlüssel bemessen:
Haushalt
Berechnungsgrundlage der Unterstützung
1-Personen-Haushalt
Pauschalbetrag pro Haushalt
2-Personen-Haushalt
erhöhter Pauschalbetrag pro Haushalt
3-Personen-Haushalt
weiter erhöhter Pauschalbetrag pro Haushalt
4- bis 6-Personenhaushalt
Höherer Pauschalbetrag aufgrund der grösseren Haushaltsgrösse
Haushalt mit Gewerbe
Pauschalbetrag zuzüglich Zuschlag für betriebliche Mehrbelastungen
Ausgewiesene Härtefälle
individuell festgelegter Betrag im Rahmen der verfügbaren Mittel
Die genauen Beträge und Limiten werden vom Verein «Bündner helfen Bündnern» festgelegt und können dem Bedarf angepasst werden, sofern die zweckgebundene Verwendung des Spendengeldes gewahrt bleibt.
5. Entscheidungsverfahren
5.1 Vorprüfung
Die Spendenkommission prüft alle eingegangenen Gesuche auf Vollständigkeit und Berechtigung.
5.2 Bewertung und Empfehlung
Jedes Gesuch wird einzeln bewertet. Die Kommission erarbeitet eine schriftliche Empfehlung mit Begründung für den Vorstand.
5.3 Vorstandsbeschluss
Der Vorstand trifft die abschliessende Entscheidung über Bewilligung und Betrag der Unterstützungsleistung. Dies ist nicht anfechtbar.
6. Auszahlung
6.1 Auszahlungsmodalitäten
Bewilligte Unterstützungsleistungen werden mittels Banküberweisung auf die angegebene IBAN des Gesuchstellenden überwiesen.
6.2 Dokumentation
Alle Auszahlungen werden mit Datum, Betrag, Empfänger und Verwendungszweck dokumentiert.
6.3 Rückforderung
Sollte festgestellt werden, dass Mittel nicht zweckgemäss verwendet wurden oder Angaben im Gesuch unrichtig waren, behält sich der Verein die Rückforderung vor.
6.4 Allfälliger Überschuss
Sollte das Spendenkonto des Vereins «Bündner helfen Bündnern» nach ordentlicher Bearbeitung und Erledigung sämtlicher Gesuche ein Guthaben aufweisen, wird dieser zweckgebunden dem Spendenkonto der Gemeinde Albula/Alvra zugewiesen.
7. Datenschutz
7.1 Datenbearbeitung
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und gemäss den Bestimmungen des geltenden Datenschutzgesetzes (revDSG) bearbeitet.
7.2 Verwendungszweck
Personendaten werden ausschliesslich für folgende Zwecke verwendet:
Prüfung und Beurteilung der Gesuche
Bearbeitung und Abwicklung von Unterstützungsleistungen
Kontrolle und Dokumentation
interne Verwaltung
7.3 Weitergabe
Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Gesuchstellenden oder soweit rechtlich erforderlich.
8. Öffentlichkeit und Transparenz
8.1 Abschlussbericht
Der Vorstand erstellt einen öffentlichen Abschlussbericht über:
gesammelte Spendensumme
Anzahl eingegangener Gesuche
Anzahl bewilligter und abgelehnter Gesuche
verteilte Gesamtsumme
8.2 Veröffentlichung
Der Abschlussbericht wird auf der Homepage des Vereins «Bündner helfen Bündnern» sowie in den Bündner Medien veröffentlicht.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen
Änderungen dieses Reglements können nur vom Vorstand vorgenommen werden. Wesentliche Änderungen werden den Gesuchstellenden mitgeteilt.
9.2 Geltungsdauer
Dieses Reglement gilt für die Spendenaktion Bergsturz Brienz/Brinzauls vom 10. Dezember 2025 und wird mit dem Abschluss der Auszahlungen aufgehoben.
9.3 Rechtliches
Auf Unterstützungsleistungen des Vereins «Bündner helfen Bündnern» besteht kein Anspruch im rechtlichen Sinn.