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Spendenreglement

Bündner helfen Bündnern

Spendenaktion Bergsturz Brienz/Brinzauls

Dieses Reglement regelt die Verwaltung, Verteilung und Kontrolle der im Rahmen der Spendenaktion vom 10. Dezember 2025 von «Bündner helfen Bündnern» in Kooperation mit Radio Grischa, TV Südostschweiz, «Die Südostschweiz», dem «Tagblatt» sowie den Somedia-Printmedien gesammelten Spenden zur Unterstützung der vom Bergsturz betroffenen Bevölkerung von Brienz/Brinzauls. Das Reglement gilt für alle eingegangenen Spenden- und Unterstützungsgesuche, unabhängig von Form und Betrag.

1. Zweck und Geltungsbereich

Dieses Reglement legt die Kriterien, Verfahren und Zuständigkeiten für die Gewährung von Unterstützungsleistungen aus den gesammelten Spenden fest. Es soll eine faire, nachvollziehbare und zweckgebundene Verwendung der Mittel sicherstellen.

2. Spendenkommission

2.1 Zusammensetzung

Die Kommissionsmitglieder führen ihre Aufgaben ehrenamtlich aus. Bei Abwesenheit oder Ausfall eines Mitglieds kann der Vorstand eine Stellvertretung ernennen.

2.2 Aufgaben

Die Spendenkommission ist verantwortlich für:

3. Gesuchverfahren

3.1 Antragsfristen

Die Gesuche müssen bis spätestens 15. Januar 2026 schriftlich eingereicht werden. Spätere Gesuche werden nur in begründeten Ausnahmefällen behandelt und soweit finanzielle Mittel noch zur Verfügung stehen.

3.2 Anforderungen an Gesuche

Gültige Gesuche müssen folgende Unterlagen enthalten:

3.3 Bearbeitungsdauer

Gesuche werden in der Regel innert 14 Tagen von der Spendenkommission geprüft und mit einer Empfehlung dem Vorstand vorgelegt. Aufgrund der aktuell hohen Anzahl an Gesuchen kann sich die Bearbeitung verzögern.

4. Verteilungskriterien

4.1 Anspruchsberechtigung

Berechtigt zur Unterstützung sind Personen, die:

4.2 Schadensarten

Unterstützung kann für folgende Schadensarten gewährt werden:

4.3 Prioritätensetzung

Bei der Bewertung berücksichtigt die Spendenkommission insbesondere:
Die Unterstützung aus Spendengeldern ist subsidiär. Sie können nur dann ausbezahlt werden, wenn für die geltend gemachte Not keine Entschädigung von Dritten, wie bspw. von Versicherungen und/oder vom Staat erhältlich gemacht werden können.

4.4 Verwendung der Spendengelder und Bemessung der Leistungen

Die im Rahmen der Spendenaktion vom 10.12.2025 von «Bündner helfen Bündnern» in Kooperation mit Radio Grischa, TV Südostschweiz, «Die Südostschweiz», dem «Tagblatt» sowie den Somedia-Printmedien gesammelten Spenden werden zur Unterstützung der von Bergsturz betroffenen Bevölkerung von Brienz/Brinzauls verwendet. Die Unterstützungsleistungen dienen der Linderung finanzieller Mehrbelastungen infolge des Ereignisses und werden auf entsprechende Massnahmen hin ausgerichtet. Die Höhe der Unterstützung bemisst sich nach der Grösse des Haushalts, nach besonderen Belastungen sowie nach dem Vorliegen eines Härtefalls. Die Leistungen erfolgen freiwillig und begründen keinen Rechtsanspruch.
Die Unterstützungsleistungen werden nachfolgendem Schlüssel bemessen:
Haushalt Berechnungsgrundlage der Unterstützung
1-Personen-Haushalt Pauschalbetrag pro Haushalt
2-Personen-Haushalt erhöhter Pauschalbetrag pro Haushalt
3-Personen-Haushalt weiter erhöhter Pauschalbetrag pro Haushalt
4- bis 6-Personenhaushalt Höherer Pauschalbetrag aufgrund der grösseren Haushaltsgrösse
Haushalt mit Gewerbe Pauschalbetrag zuzüglich Zuschlag für betriebliche Mehrbelastungen
Ausgewiesene Härtefälle individuell festgelegter Betrag im Rahmen der verfügbaren Mittel
Die genauen Beträge und Limiten werden vom Verein «Bündner helfen Bündnern» festgelegt und können dem Bedarf angepasst werden, sofern die zweckgebundene Verwendung des Spendengeldes gewahrt bleibt.

5. Entscheidungsverfahren

5.1 Vorprüfung

Die Spendenkommission prüft alle eingegangenen Gesuche auf Vollständigkeit und Berechtigung.

5.2 Bewertung und Empfehlung

Jedes Gesuch wird einzeln bewertet. Die Kommission erarbeitet eine schriftliche Empfehlung mit Begründung für den Vorstand.

5.3 Vorstandsbeschluss

Der Vorstand trifft die abschliessende Entscheidung über Bewilligung und Betrag der Unterstützungsleistung. Dies ist nicht anfechtbar.

6. Auszahlung

6.1 Auszahlungsmodalitäten

Bewilligte Unterstützungsleistungen werden mittels Banküberweisung auf die angegebene IBAN des Gesuchstellenden überwiesen.

6.2 Dokumentation

Alle Auszahlungen werden mit Datum, Betrag, Empfänger und Verwendungszweck dokumentiert.

6.3 Rückforderung

Sollte festgestellt werden, dass Mittel nicht zweckgemäss verwendet wurden oder Angaben im Gesuch unrichtig waren, behält sich der Verein die Rückforderung vor.

6.4 Allfälliger Überschuss

Sollte das Spendenkonto des Vereins «Bündner helfen Bündnern» nach ordentlicher Bearbeitung und Erledigung sämtlicher Gesuche ein Guthaben aufweisen, wird dieser zweckgebunden dem Spendenkonto der Gemeinde Albula/Alvra zugewiesen.

7. Datenschutz

7.1 Datenbearbeitung

Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und gemäss den Bestimmungen des geltenden Datenschutzgesetzes (revDSG) bearbeitet.

7.2 Verwendungszweck

Personendaten werden ausschliesslich für folgende Zwecke verwendet:

7.3 Weitergabe

Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Gesuchstellenden oder soweit rechtlich erforderlich.

8. Öffentlichkeit und Transparenz

8.1 Abschlussbericht

Der Vorstand erstellt einen öffentlichen Abschlussbericht über:

8.2 Veröffentlichung

Der Abschlussbericht wird auf der Homepage des Vereins «Bündner helfen Bündnern» sowie in den Bündner Medien veröffentlicht.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen

Änderungen dieses Reglements können nur vom Vorstand vorgenommen werden. Wesentliche Änderungen werden den Gesuchstellenden mitgeteilt.

9.2 Geltungsdauer

Dieses Reglement gilt für die Spendenaktion Bergsturz Brienz/Brinzauls vom 10. Dezember 2025 und wird mit dem Abschluss der Auszahlungen aufgehoben.

9.3 Rechtliches

Auf Unterstützungsleistungen des Vereins «Bündner helfen Bündnern» besteht kein Anspruch im rechtlichen Sinn.

10. Kontakt und Informationen

Bündner helfen Bündnern
Geschäftsstelle
Hanfländerweg 4
7023 Haldenstein

Telefon: +41 (0) 79 708 65 95
E-Mail: vorstand@helfen.gr
Webseite: www.helfen.gr